Praxisinformationen

SPRECHZEITEN & TERMINE

 

Meine telefonischen Sprechzeiten sind Montags, Mittwochs und Freitags zwischen 14.30 – 15.00 Uhr; zu den Zeiten haben Sie die Möglichkeit, mich persönlich zu erreichen und Termine zu vereinbaren. Außerdem können Fragen zwischen den Behandlungen besprochen werden.
Bitte achten Sie darauf, für die Behandlung  genug Zeit einzuplanen und sich, wenn möglich, nach der Akupunktur etwas  Ruhe zu gönnen.
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis - deshalb gibt es keine Wartezeiten. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich um eine Absage 24 Stunden vor dem abgesprochenen Behandlungstermin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für nicht eingehaltene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine die Behandlungsgebühren in Rechnung stelle.

 

ERSTGESPRÄCH & KOSTEN

Das Erstgespräch richtet sich nach dem Beschwerdebild - wenn Sie beispielsweise mit akuten Schmerzen kommen, steht die Schmerzbehandlung im Vordergrund. Anders ist es bei chronischen Beschwerden, die eine ausführliche Diagnostik benötigen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.

  • Erstgespräch und Behandlung (Dauer ca. 120 Minuten):
    Ausführliche Anamnese, Zungen- und Pulsdiagnose nach TCM und Akupunktur: 140 Euro
  • Erstgespräch, kurze Anamnese und Behandlung (Dauer ca. 90 Minuten):
    Behandlung nach Dorn Breuss: 90 Euro
  • Erstgespräch Umweltmedizin (Dauer ca. 90 Minuten)
    Beratung und Planung einer ausführlichen Labordiagnostik: 90 Euro
    Plus Laborkosten für die Stuhl und Blutuntersuchung, je nach Beschwerdebild zwischen 150 und 300 Euro. Die Rechnung für die Untersuchungen bekommen Sie direkt vom Labor.

Jede weitere Behandlung, abhängig vom Behandlungsplan (Dauer ca. 60 Minuten): 70 Euro


Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen -  sollten Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sein, erhalten Sie eine Rechnung. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Kosten erstattet werden - es ist möglich, dass Differenzbeträge entstehen, die Sie selber tragen müssen.
Selbstzahler erhalten eine Quittung oder Rechnung.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.

 

 

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.